Handläufe & Geländer
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Was sind Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zielen darauf ab, die häusliche Pflege im Eigenheim, in der Eigentumswohnung oder für Mieter im Mehrfamilienhaus zu ermöglichen bzw. erheblich zu erleichtern. Sie sollen zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung der pflegebedürftigen Person beitragen.
An wen richten sich Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen in Höhe von bis zu viermal 4.000 Euro als bis zu 16.000 Euro beantragt werden.
Welche Maßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind breit gefächert. Wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz wie zum Beispiel Türverbreiterungen, festinstallierte Rampen oder Treppenlifte, der Umbau eines Badezimmers, Ein- und Umbau von Mobiliar sowie der feste Einbau bestimmter technischer Hilfsmittel können durch die Pflegekasse bezuschusst werden. Ändert sich die Pflegesituation kann ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung auch ein zweites Mal möglich sein.
Kann ein Handlauf oder Geländer bezuschusst werden?
Ja. Handläufe aus Edelstahl oder Holz für den Innen- und Außenbereich sowie Treppengeländer können bezuschusst werden. Handläufe und Geländer helfen oftmals um auch ohne fremde Hilfe Treppen oder tägliche Wege beschreiten zu können. Es besteht die Möglichkeit für eine Geländer oder einen Handlauf einen Zuschuss zu beantragen.
Wo kann man den Zuschuss beantragen?
Bei der Pflegekasse. Ein Zuschuss kann immer dann beantragt werden, wenn eine Pflegestufe vorliegt.
Wie lange dauert die Entscheidung über den Antrag?
Seit 1.Januar 2021 gilt eine gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist auf bauliche Anpassungsmaßnahmen von 3 Wochen. Fristverlängerungen sind möglich.
Buchetmann2 = Service²
Montage?
Wie wird der Handlauf montiert und welche Normen müssen beachtet werden?
Der Handlauf muss nach DIN-Norm montiert werden. Die Montage bzw. das Ergebnis sollte dokumentiert werden. So kann gegenüber der Pflegekasse die normgerechte Ausführung dargelegt werden.